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Interreligiöser Beirat zum Kopftuchverbot unter 14

Der Interreligiöse Beirat der Stadt Graz hat sich in seiner Sitzung am 14. September 2026 mit dem Kopftuchverbot bis 14 Jahre in Schulen befasst und dazu eine Note verfasst und veröffentlicht. Bürgermeisterin Elke Kahr unterstützt das Schreiben in Inhalt und Absicht. Im Mittelpunkt der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben müssen die betroffenen Mädchen, ihre Würde und ein verantwortungsvoller Umgang in den Schulen stehen.

Beiratssitzung 14.09.2026 | Graz, Foto Fischer

Apell für sensiblen Umgang

Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 stellt das Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zum 14. Geburtstag Schulen, Familien und insbesondere die betroffenen Mädchen vor eine neue Situation. Der Interreligiöse Beirat der Stadt Graz appelliert deshalb an Schulleitungen, Pädagog:innen und Bildungsbehörden, bei der Umsetzung des Gesetzes mit besonderer Umsicht und unter Wahrung der Würde der betroffenen Schülerinnen vorzugehen.

„Ein Gesetz, das mit dem Schutz und der Selbstbestimmung junger Mädchen begründet wird, darf in seiner Umsetzung nicht dazu führen, dass gerade diese Mädchen beschämt, ausgegrenzt oder öffentlich vorgeführt werden", betont der Interreligiöse Beirat.

Gleichzeitig würdigt der Beirat ausdrücklich die vielen Pädagog*innen und Schulleitungen, die bereits mit großer Sensibilität und Verantwortungsbewusstsein mit religiöser und weltanschaulicher Vielfalt umgehen.

Die politische Auseinandersetzung rund um das Kopftuchverbot dürfe nicht auf den Köpfen der betroffenen Mädchen ausgetragen werden. Der Beirat plädiert daher für vertrauliche und respektvolle Gespräche mit den Schülerinnen und ihren Eltern sowie für einen schulischen Umgang, der gesetzliche Vorgaben mit pädagogischer Verantwortung und Menschenwürde verbindet.

Das vollständige Statement des Interreligiösen Beirats der Stadt Graz findet Sie im Dokument.

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Downloads
  • Statement_zum_Kopftuchverbot_des_Interreligiösen_Beirats_der_Stadt_Graz.pdf

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